Hubert Aiwanger Teil 2: Es war der Bruder

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Eine untaugliche Verteidigung

Follow Up Artikel zu STRJ vom 26.08.2023

Die Süddeutsche Zeitung (SZ)  bezichtigte Hubert Aiwanger in Ihrer Wochenendausgabe vom 26./27.08.2023 (Seite 3) u. a. der folgenden Aussagen:

„1. Preis: ein Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz“

Vergnügungsviertel Auschwitz“

Huber Aiwanger nimmt Stellung: Ich habe das fragliche Papier nicht verfasst.

Sein Bruder gesteht, dass er es war.

Wir nehmen Bezug zu unserem Artikel vom gestrigen Tage (26.08.2023) und ergänzen wie folgt: 

Hubert Aiwanger nimmt zu den zitierten Vorwürfen der Süddeutschen Zeitung vom 26./27.08.2023 (Seite 3) Stellung und sagt: Ich war es nicht. Ich habe das fragliche Papier nicht verfasst. Er findet den Inhalt als ekelhaft und menschenverachtend. Allerdings will er den Urheber der Schrift nicht verpfeiffen. Ein Ehrenmann also?

Der Bruder von Hubert Aiwanger gesteht danach, dass er das Papier verfasst habe. Diese Einlassung, ob wahr oder lediglich eine Schutzbehauptung für seinen Bruder Hubert, spielt in der Sache keine entscheidende Rolle.

Denn Hubert Aiwanger gesteht die Echtheit des Papiers zu und gibt auch zu eine oder mehrere Kopien in seiner Schultasche gehabt zu haben. Zu welchem Zweck, wenn nicht zu dem Zweck der Verbreitung?

Eine insgesamt gesehen untaugliche Verteidigung.

Wir schicken erneut voraus, das eine Straftat nach Paragraph 130 StGB (Volksverhetzung) verjährt ist. Der Fall ist 35 Jahre alt. Wir reden also nicht über die aktuelle Verwirklung eines Straftatbestandes und dessen Verfolgung. Wir reden über eine verjährte Straftat und ein Gedankengut, welches sich in einer krassen Form geäussert hat. Es geht auch nicht um eine Jugendsünde. Es geht um die Ideologie; um die sich aus dem Verhalten ergebende Gesinnung. Dabei spielt keine Rolle, wie lange das her ist und, ob die Straftat verjährt ist.

Paragraph 130 StGB stellt explizit nicht nur die Urheberschaft, sondern auch das Verbreiten unter Strafe. Strafbar macht sich, wer einen solchen Inhalt verbreitet, der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied zwischen Autor und Verteiler. Es kommt im Ergebnis darauf an, ob der Täter sich durch sein Verhalten den Text zu Eigen macht.

Der Vorwurf liegt also in einem verwerflichen Gedankengut, dass die Ermordung von Juden in der NS Zeit verhohnt und verspottet. Die ermordeten Juden werden entehrt. Den Verwandten und Abkömmlingen wird klar gemacht, dass es in Deutschland möglich ist, immer noch solches Gedankengut zu haben.

Es geht also ausschliesslich um eine menschenverachtende brutale Gesinnung. Es geht nicht um die Urheberschaft.  

Es geht um die Identifikation mit dem Text.

Wer Kopien in der Absicht der Verbreitung in der Tasche trägt macht sich den Inhalt des Papiers zu Eigen. Hubert Aiwanger muss erklären, welcher Zweck mit dem Flugblatt verfolgt wurde, warum er Kopien in der Tasche hatte, wer die Kopien angefertigt hat, was er mit den Kopien machen wollte, warum es mehrere Kopien gab, seit wann er von dem Flugblatt seines Bruders gewusst hat, ob und wie die Kopien verwendet wurden, über welchen Zeitraum die Kopien verwendet wurden. Wo wurden die Kopien angefertigt? Interessant wäre auch die Frage, warum in dem Text juristische Worte (Erfüllungsort) verwendet worden sind. Hat bei der Erstellung des Textes jemand geholfen? Ist der Text ohne Tippfehler erstellt worden? Handelt es sich um eine homogene Anschlagsintensität? Wer hat den Text geschrieben? Warum hat Aiwanger sich damals als Urheber von der Schule bestrafen lassen? Warum hat der Bruder damals nicht gestanden? Wenn Hubert Aiwanger heute argumentiert, er habe ja nur eine kleine Strafe in Form einer Arbeit bekommen und deshalb seinen Bruder nicht verraten, muss er sich entgegnen lassen, dass er das ja am Anfang des Disziplinarverfahrens gar nicht wissen konnte wie es ausgeht? Oder? Das klingt nach einigen Ungereimtheiten.

Interessant ist auch, dass sich der Bruder von Hubert Aiwanger damit entschuldigt, dass er das Schreiben aus Wut auf die Schule verfasst hatte, weil er bei einer Sache durchgefallen war. Das ist unlogisch. Wieso hetze ich über Vaterlandsverräter und Juden mit dem Zweck der Schule eins auszuwischen? Wenn es persönlich war, warum werden dann mehrere Kopien gefertigt, die HUBERT Aiwanger in der Tasche hat? 

Hubert Aiwanger sollte sich einer echten Befragung stellen.

Daraus kann dann auf die damalige Gesinnung geschlossen werden. Im weiteren müsste Hubert Aiwanger dann darlegen, ob er diese Gesinnung abgelegt hat.

Dieser Text (hier ein Auszug) ist krass und keine Jugensünde:

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Wer ist der grösste Vaterlandsverräter?

  1. Preis Ein Freiflug durch den Schornstein von Ausschwitz
  1. Preis: Ein lebenslänglicher Aufenthalt im Massengrab
  1. Preis Ein kostenloser Genickschuss
  1. Preis: Ein einjähriger Aufenthalt in Dachau
  1. Preis: Eine kostenlose Kopfamputation durch Fallbeil.
  1. Preis: Eine Fahrkarte in die ewigen Jagdgründe Erfüllungsort ebenfalls das Vergnügungsviertel Ausschwitz .
  2. bis 1000 Preis: Eine Nacht Aufenthalt im Gestapokeller, dann ab nach Dachau.

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Wie kann man einen solchen krassen Text verfassen, wenn man dieses menschenverachtende Gedankengut gar nicht hat? Wie kann man Kopien eines solchen Textes in der Tasche haben, wenn man dieses menschenverachtende Gedankengut gar nicht hat?

Ein weiteres Problem ist, dass Hubert Aiwanger bisher bereits vor allem in Bierzelten und Marktplätzen mit strammen rechten Reden aufgefallen ist, die rechts von der AfD ihren Platz finden könnten. Nun gesteht der Bruder auch noch dieses extreme Nazi Schreiben verfasst zu haben.

Ein „Sich-zu-Eigen-Machen” eines solchen Textes durch ein Verbreiten von Kopien, die sich bereits in seiner Tasche befanden, und der zumindest in der Familie produziert wurde, erscheint nicht mehr komplett fernliegend.

Das Duell geht weiter: Süddeutsche Zeitung gegen Hubert Aiwanger

In der Online Ausgabe der SZ vom 27.08.2023 behauptet die SZ der Text sei auf der Schreibmaschine von Hubert Aiwanger geschrieben worden, welches ein weiteres Indiz für seine Urheberschaft wäre, auf die es aber ohnehin nicht ankommt.

Es wird eng für Hubert Aiwanger.

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