Der kaputte Kühlschrank –
eine wahre Geschichte
Der bekloppteste Strafrechtsfall des Jahres
Ein Lehrstück für Jurastudenten und kreative Bürger
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Was ist passiert?
A ist ein 30-jähriger Mann, der leicht geistig behindert ist, und unter juristischer Vollbetreuung steht. Sein Betreuer (B) arbeitet hauptberuflich im Verkauf und macht den Beruf des Betreuers nebenberuflich.
A möchte seinen Kühlschrank verkaufen, einen 2,00 Meter hohen Wandkühlschrank mit einem Leergewicht von ca. 30 kg. Da er keine Kamera und auch keine Handykamera hat, veröffentlicht er im Internet das Foto eines Kühlschrankes, der so ähnlich aussieht, wie sein Kühlschrank, auch hinsichtlich der Größe. Sein Kühlschrank ist grundsätzlich in Ordnung, hat aber ein paar Dellen. Diesen Umstand offenbart A nicht. Er inseriert den Kühlschrank im Internet zum Verkauf zum Preis von Euro 250. Darauf meldet sich der Käufer K, spricht und verhandelt mit dem A, einigt sich auf einen Kaufpreis von Euro 250 und überweist daraufhin eine Anzahlung von Euro 70. A und K vereinbaren als Übergabetag und zur Zahlung des Restbetrags von Euro 180,00 Dienstag, den 18.04.2023, 11.00 Uhr.
Am 18.04.2023, 11.00 Uhr hat der Käufer K keine Zeit und schickt seine 24 jährige Freundin F zu A um den Kühlschrank abzuholen und den Rest zu bezahlen. Der Verkäufer A hat ebenfalls keine Zeit – ist also nicht zu Hause – und bittet seine 17 jährige Freundin C den Kühlschrank zu übergeben und das Restgeld in Empfang zu nehmen. C öffnet die Tür und bittet F herein. Die beiden Frauen verstehen sich gut und trinken einen Kaffee zusammen.
Die Freundin F des Käufers K bemerkt nach ca. 30 Minuten allerdings die Dellen und handelt die 17 jährige Freundin C um Euro 50 runter (Minderung). Die beiden Frauen einigen sich jetzt also auf einen finalen Kaufpreis von Euro 200. Abzüglich der Anzahlung von Euro 70 übergibt die F der C die restlichen Euro 130 in bar.
Jetzt möchte F gehen und den Kühlschrank mitnehmen. Dabei fällt ihr erstmalig auf, dass sie den Kühlschrank alleine nicht tragen kann und sie auch kein Transportmittel dabei hat (kein Auto, etc.). Daher lässt sie den Kühlschrank stehen und geht, um an einem anderen Tag wiederzukommen, wenn sie ein Auto hat.
Als der Käufer K von den Dellen hört, möchte er den Kühlschrank nicht mehr und verlangt sein Geld zurück. A ist damit nicht einverstanden und sagt, K könne den Kühlschrank holen und sonst nichts.
Als K tags darauf den Kühlschrank abholen will, ist der Kühlschrank weg, weil A ihn an einen anderen Käufer verkauft hat für 150 Euro und dieser den Kühlschrank direkt mitgenommen hat.
Die 17 jährige Freundin des Verkäufers C hat die Euro 130 bereits ausgegeben für eine neue Handtasche.
Der Käufer K verlangt von A, C und seiner Freundin F das Geld zurück.
Die Freundin F geht zur Polizei und erstattet Strafanzeige.
Der Amtsanwalt übersendet einen Strafbefehl an den A wegen Betrugs.
Der verzweifelte Betreuer fragt Sie: Wie ist die Rechtslage? Was soll er machen?
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